Die EU erweitert die Geldwäscheverordnung KPMG in Deutschland

Dieser orientiert sich maßgeblich an den Ergebnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) sowie der Subnationalen Risikoanalyse (SRA) für den Finanzsektor. Die BaFin differenziert bei ihrer Geldwäscheaufsicht zwischen dem Bankensektor und dem Nichtbanken-Finanzsektor (zum Beispiel Versicherungen oder Wertpapierunternehmen). Grund hierfür sind zum einen die potenziell höheren Risiken, die aus der Vielzahl von Bankprodukten und –dienstleistungen erwachsen. Zum anderen unterscheiden sich die Strukturen des Nichtbanken-Sektors zum Teil sehr von denen der Banken. Mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung wird zunächst der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten europaweit vereinheitlicht. Auch Profifußballvereine und Fußballagenten sind grundsätzlich zukünftig geldwäscherechtlich Verpflichtete.

  • Eine mittlerweile im Zusammenhang mit der Einhaltung der Kundensorgfaltspflichten (KYC-Prüfung) durchgeführte Praxis ist die jeweilige Prüfung von Geschäftspartnern auf Sanktionen – das Sanktionsmanagement.
  • Es ist unsere Überzeugung, dass die regulatorischen Änderungen einen bedeutenden Beitrag leisten.
  • Ein Novum, gerade für den deutschen Wirtschaftsraum, wird die Einführung einer EU-weiten Bargeldobergrenze von 10.000€ für Geschäftstransaktionen sein.
  • Die Voraussetzungen für eine mögliche Auslagerung dieser Aufgaben sind ebenfalls konkret normiert.
  • Die Europäische Union hat im Mai 2024 eine weitreichende Reform des Geldwäscherechts beschlossen.
  • Schulungen sensibilisieren die Mitarbeiter für die vielfältigen Erscheinungsformen der Geldwäsche und lehren sie, Anzeichen für verdächtige Transaktionen zu identifizieren.

Sie geben jedoch eine kleine Vorschau auf das, was die EU im Kampf gegen Geldwäsche vorhat und was das für die Praxis bedeutet. Zu den aktualisierten und teilweise neuen Bereichen zählen unter anderem KYC, Krypto, Risikomanagement oder auch die seitens der Verpflichteten einzuhaltenden Sorgfaltspflichten. Mit diesen Änderungen sehen sich Verpflichtete, wie beispielsweise Banken, Versicherungen oder auch Güterhändler mit einer Vielzahl von neuen Herausforderungen konfrontiert.

Rechtliche Rahmenbedingungen und nationale Anpassungen

Dieser zielt auf die Überarbeitung der Anti-Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung ab. https://bwinbet.ch/ Es wurden zentrale Änderungen eingeführt, die die Sorgfaltspflichten und die Transparenz des Wirtschaftseigentums erhöhen. Die nationale Implementierung erlebt eine Förderung durch neue rechtliche Rahmenbedingungen.

Ausblick auf die künftige Geldwäscheaufsicht im Finanzsektor

Darüber hinaus sieht die Richtlinie die Einrichtung und den Zugang zu Registern über wirtschaftliche Eigentümer und Bankkonten sowie Informationen über Immobilien vor. In der Verordnung werden verschiedene Maßnahmen definiert, die von den beteiligten Parteien zur Prävention von Geldwäsche (GW) und Terrorismusfinanzierung (TF) implementiert werden müssen wie beispielsweise Kundensorgfalts- und Meldepflichten. Außerdem werden Transparenzanforderungen bezüglich der wirtschaftlich Berechtigten für juristische Personen, Trusts und ähnliche Konstrukte aufgestellt. Ebenso sind Maßnahmen zur Begrenzung des Missbrauchs von anonymen Zahlungsinstrumenten vorgesehen. Artikel 2 enthält zudem Legaldefinitionen, während Artikel 3 eine Übersicht über die betroffenen Verpflichteten bietet.

Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller verpflichteten Unternehmen im Finanzsektor, den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschleierung und Verschiebung von Vermögenswerten illegaler Herkunft sowie Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden. Damit einher geht ein spürbar erhöhtes Risiko von geldwäscherechtlichen Sanktionen. Insoweit ist den Akteuren der Wirtschaft zu raten, sich frühzeitigen Rechtsrat im Geldwäscherecht und der Geldwäsche-Compliance zu den künftigen Erweiterungen einzuholen. Sanktionen sind ein staatliches Instrument der außenpolitischen Willensdurchsetzung. Seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim im März 2014 hat die Europäische Union allein 14 Sanktionspakete gegen Russland erlassen.

Dies hat vorhersehbar relevante Ausstrahlungswirkungen auf Prozesse, Daten und IT-Ausgestaltungen. Ein meldepflichtiger Sachverhalt liegt vor, wenn Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) hindeuten. Die Orientierungshilfe soll helfen, die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung besser einzuordnen.

Durch die Einführung von AMLD6 haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen signifikant erweitert. Sie sind angehalten, ihre Kundensorgfaltspflichten zu verstärken und das interne Risikomanagement anzupassen. Insbesondere für Produkte wie Lebensversicherungen und Kapitalisierungsprodukte sind verschärfte Regelungen vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Anonymität zu erschweren und die Transparenz zu erhöhen. Vor allem kleinere Institute empfinden die ständige Aktualisierung der Risikobewertungen als herausfordernd. Unterschiede zwischen bestehenden Anweisungen und der neueren Verordnung bringen zusätzliche Schwierigkeiten.

Die Bekämpfung von Geldwäsche (AML – Anti-Money Laundering) bleibt auch 2025 ein zentrales Thema für Banken, Finanzdienstleister und Aufsichtsbehörden. Regulatorische Anforderungen steigen weiter, und Prüfungen decken regelmäßig gravierende Defizite in internen Prozessen auf. Dieser Artikel beleuchtet die neun häufigsten Prüfungsfeststellungen, bietet Praxistipps zur Behebung von Mängeln und stellt effiziente Handlungsempfehlungen zur Verfügung, um das Defizitmanagement strategisch zu verbessern und Sanktionen zu vermeiden. Ein kritischer Punkt der Geldwäscheverordnung betrifft die Regelungen zur Ermittlung von wirtschaftlichem Eigentum.

Diese Neuerungen werden zum größten Teil ab Juli 2027 teils starke Auswirkungen auf Verpflichtete haben. Im Folgenden beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des Pakets und deren Bedeutung für die Praxis. Über einige der auf den ersten Blick wichtigsten Entwicklungen und Änderungen durch die EU-Anti-Geldwäsche Verordnung und -Richtlinie referierte die Vorsitzende des Bundesverbands der Geldwäschebeauftragten e.V. Für unseren Blog dürfen wir Ihren Fachbeitrag an dieser Stelle in Textform zusammenfassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Änderungen an dieser Stelle nicht vollständig oder abschließend behandelt werden können.

Juli 2027 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ersetzt die bisherige Anti-Geldwäsche-Richtlinie und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen (sog. Single Rulebook). Durch die Angleichung nationaler Unterschiede sollen regulatorische Lücken geschlossen werden. Die AMLA hat bereits die ersten Schritte unternommen, um ihre Arbeit zu strukturieren. Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen und wird ab 2028 insgesamt 40 Institute mit hohem Risiko direkt beaufsichtigen.

Ein Beitrag von Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention bei der BaFin. Der Autor Dr. Karl Brock ist Herausgeber eines Praxiskommentars zum Geldwäschegesetz (GwG) (zum Shop). Er berät fortlaufend geldwäscherechtlich Verpflichtete sowie Unternehmen zu geldwäscherechtlichen Herausforderungen. Bei Fragen oder bei Beratungsbedarf können Sie sich gerne direkt an den Autor dieses Beitrages wenden. Der mit diesen einhergehende Umsetzungsaufwand unterscheidet sich je nach Reifegrad des bestehenden Compliance-Management-Systems sowie der Interdependenz seiner Teilbereiche. Darunter fallen restriktive Maßnahmen gegen Drittländer, nichtstaatliche Einheiten und Einzelpersonen, die vom Rat der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik verhängt werden.

Aufgrund der starken Unterschiede des bestehenden Geldwäscherisikos in dieser Branche können die Mitgliedstaaten bei niedrigem Risiko aber Verpflichtete von der Liste streichen. Das EU-Geldwäschepaket markiert einen wesentlichen Fortschritt in der regulatorischen Landschaft. Es vereint mehrere Initiativen, um den Kampf gegen Finanzkriminalität voranzutreiben. Durch die Gründung der neuen EU-Behörde für Geldwäscheaufsicht, der AMLA, wird ein einheitlicher Rahmen geschaffen.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit von Unternehmensstrukturen sollen die nationalen Transparenzregister durch die Richtlinie miteinander verknüpft und über eine europäische zentrale Zugangsstelle abrufbar sein. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, den Zugang zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer in komplexen Netzwerken zu erleichtern und erhöhen die Transparenz für nationale Behörden und Institutionen. Kernstück der Reform ist die Einrichtung der AMLA als neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche. Nachdem das Executive Board im Mai 2025 bestellt wurde und weitere Strukturen zur Betriebsaufnahme geschaffen wurden, nimmt die AMLA nun ihre Arbeit auf.